Kann fehlende Küchenabluftreinigung den Versicherungsschutz gefährden?

Der Satz „Wenn Sie nicht reinigen, zahlt die Versicherung nicht" steht auf vielen Anbieterseiten. So pauschal stimmt er nicht. Richtig ist: Ob und wie viel der Versicherer nach einem Brand zahlt, hängt vom Vertrag, den vereinbarten Obliegenheiten, dem Verschulden und dem Zusammenhang mit dem Schaden ab. Diese Seite erklärt, worauf es ankommt.

Was im Versicherungsvertrag steht

Gebäude- und Inhaltsversicherungen für Gastronomie enthalten Sicherheitsvorschriften (Obliegenheiten). Häufig darunter: Küchenabluftanlagen sind regelmäßig zu reinigen, Fettabscheider sauber zu halten, elektrische Anlagen zu prüfen. Manche Verträge nennen Intervalle oder verweisen auf die anerkannten Regeln der Technik – und damit auf DGUV 110-003 und VDI 2052.

Was nach einem Brand geprüft wird

Der Sachverständige des Versicherers sucht die Brandursache. Findet er dicke Fettschichten im Kanal und keine Nachweise über Reinigung, stellt sich die Frage nach einer Obliegenheitsverletzung. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung kürzen – anteilig nach der Schwere des Verschuldens; bei Vorsatz ganz. Ein lückenloser Reinigungsplan und die Protokolle des Fachbetriebs sind in dieser Situation die wichtigsten Dokumente.

Was Sie tun sollten

Lesen Sie die Sicherheitsvorschriften Ihres Vertrags und fragen Sie Ihren Makler nach Intervallen. Halten Sie Reinigungsplan und Protokolle griffbereit. Beauftragen Sie die Fachreinigung nach Belastung, nicht nach Kalender. Und melden Sie Umbauten der Küche (neue Fritteuse, Grill) dem Versicherer – sie ändern das Risiko.

Häufige Fragen

Verlangt jeder Versicherer die Reinigung?

Nicht jeder Vertrag nennt sie ausdrücklich, aber praktisch alle verweisen auf die anerkannten Regeln der Technik. Im Zweifel gilt: dokumentiert reinigen.

Reicht das Protokoll des Fachbetriebs als Nachweis?

Für die Fachreinigung ja. Für die täglichen und wöchentlichen Arbeiten des Personals brauchen Sie zusätzlich den eigenen Reinigungsplan mit Unterschriften.

Haftet der Fachbetrieb, wenn es trotzdem brennt?

Nur, wenn er mangelhaft gereinigt hat und das ursächlich war – deshalb sind Fotos im Protokoll auch für den Betrieb wichtig. Die Verantwortung für Intervalle und Betrieb bleibt beim Betreiber.

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